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Finanzen

Neue Aktivierungsgrenze ab 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 wird die sogenannte Aktivierungsgrenze – also der Betrag, ab welchem Beschaffungen als langfristige Investitionen statt als laufende Ausgaben verbucht werden und in der Bilanz erscheinen – an der Universität Zürich (UZH) angepasst. Diese Änderung dient nicht nur der Angleichung der Finanzprozesse der UZH an die kantonalen Vorgaben, sondern schafft auch zusätzlichen finanziellen Spielraum für strategische Investitionen. Die Leitungen der Einheiten gemäss Finanzhandbuch der Universität Zürich (FHB-UZH) wurden am 9. Dezember 2024 per E-Mail darüber in Kenntnis gesetzt.
 
Was bedeutet das konkret?
Alle Beschaffungen im Bereich Mobilien (z.B. Laborgeräte, Maschinen, EDV-Hardware) zwischen TCHF 10 und 50 sowie immaterielle Anlagen (z.B. Software) zwischen TCHF 10 und 200 werden ab dem 1. Januar 2025 als direkte Kosten über die Erfolgsrechnung verbucht. Sie sind damit Bestandteil der laufenden Kosten und Einnahmen in der Jahresrechnung. Dafür steht den Fakultäten zusätzliches Budget zur Verfügung. Diese Umstellung wurde mit den Fakultätsleitungen abgestimmt.
 
Was müssen Sie beachten?
Meldung vor Bestellung
Alle Beschaffungen von Anlagen (materielle und immaterielle Vermögenswerte) ab TCHF 10 müssen weiterhin vorab über das IK-Tool gemeldet werden. Das Assetmanagement (AM) prüft und koordiniert diese Meldungen, um z.B. durch Bündelung (Sammelbestellung) günstigere Einkaufspreise zu erzielen.
Neue Verbuchungsangaben
Für Beschaffungen zwischen TCHF 10 und den neuen Aktivierungsgrenzen (TCHF 50 für Mobilien und TCHF 200 für immaterielle Anlagen) erfolgt die Buchung in einem neuen Kontonummernkreis (327*). Im Meldeprozess wird Ihnen die entsprechende Kontierung vom AM mitgeteilt.
Zentrale Inventarisierung
Das AM erstellt ab einem Beschaffungswert von TCHF 10 einen Datensatz im Finanzsystem SAP und versendet Etiketten zur Kennzeichnung der Anlagen. Um die Inventarisierung zu unterstützen, wird ab 2025 ein neuer Bericht (SAP-Transaktion: ZA05) verfügbar sein.
 
Für IT-Geräte mit einem Beschaffungspreis unter TCHF 10 bleibt die dezentrale Inventarisierung in den IT-Bestandslisten Ihrer Einheiten unverändert.
 
Wo erhalten Sie weiterführende Informationen?
Detaillierte Hinweise und Anforderungen befinden sich auf unserer Webseite unter «Anlagenbuchhaltung».
Für alle weiteren Fragen rund ums Thema stehen Ihnen Markus Kurmann (markus.kurmann@uzh.ch) vom Assetmanagement sowie Claudia Kienle (claudia.kienle@fi.uzh.ch) von den Finanzdiensten gerne zur Verfügung.

Abteilung Finanzen

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