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Die Annahme der Vorlage „Zusatzfinanzierung der AHV durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer“ (Abstimmung vom 25. September 2022) durch die Schweizer Stimmberechtigten führt zu einer Erhöhung der MWST-Sätze per 01.01.2024.
Die MWST-Sätze verändern sich per 01.01.2024 wie folgt:
|
neu |
bisher |
Normalsatz |
8,1% |
7,7% |
Reduzierter Steuersatz |
2,6% |
2,5% |
Sondersatz für Beherbergungsleistungen |
3,8% |
3,7% |
Für die korrekte Abwicklung von Kunden- und Lieferantenrechnungen beachten Sie bitte das Merkblatt „MWST – Steuersatzänderung per 01.01.2024“.
Abteilung Finanzen