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Neu kommen grundsätzlich 10% der Overheadeinnahmen dem Verantwortungsbereich des Forschenden zugute. Diese Mittel werden der Separaten Rechnung zugeführt und können folglich jahresübergreifend verwendet werden. Das entsprechende Institut sowie die Fakultät profitiert von der Drittmitteleinwerbung jeweils zu 20%. Die übrigen 50% des Overheads fliessen in die Grundfinanzierung der UZH ein. Die Verteilung der Overheadmittel wird einmal jährlich im Dezember per 1. Januar des folgenden Jahres vorgenommen.
Weiterführende Informationen können Sie dem entsprechenden Merkblatt entnehmen: www.fi.uzh.ch/Overhead
The fact sheet (Merkblatt) is also available in English.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf unsere Schulung zusammen mit EU Grant Access zur Handhabung von EU Projekten aufmerksam machen (Anmeldung). An dieser Veranstaltung wird unter anderem die neue Overhead-Regelung besprochen.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Drittmittelmanagement