Die Universitätsleitung hat an ihrer Sitzung vom 28. Februar 2017 beschlossen das Finanzhandbuch (FHB) der UZH an einigen Stellen anzupassen. Beachten Sie bitte insbesondere folgende Änderungen per 1. Mai 2017:
§23, Abs. 2: Über interne Transaktionen können die belasteten Kostenstellen- oder Projektverantwortlichen neu abschliessend entscheiden.
§24, Abs. 1: Präzisierung, dass es sich um jährliche Schwellenwerte handelt.
§36, Abs. 1., lit. c: Alle Drittmittelverträge mit einer Gesamtsumme von > CHF 100'000 müssen über ein separates PSP-Element abgewickelt werden.
§37 Abs. 3, lit. b: Neu ist bei einem Austritt die Überweisung eines Drittmittels an eine Forschungsinstitution ausserhalb der Schweiz möglich (Bedingung: Zustimmung Prorektorin/ Prorektor).
§56: Die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der UZH werden neu explizit genannt.
Anhang 1: Die aktuelle Liste der Einheiten gemäss FHB ist neu auf der Website der Abteilung Finanzen in der Datei
Finanzreferenzdaten zu finden.
Eine kommentierte Zusammenfassung aller Änderungen sowie grundsätzliche Informationen zum FHB finden Sie hier. Eine Neuauflage des gedruckten FHB ist für Anfang 2018 vorgesehen.