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Damit wir Ihre Umbuchungsaufträge betreffend das Budget 2017 rechtzeitig bearbeiten können, bitten wir Sie, diese bis spätestens am Freitag, 12. Januar 2018 beim Betrieblichen Rechnungswesen einzureichen. Aufgrund der Jahresabschlussarbeiten und der Periodenschliessung können nach diesem Termin keine Umbuchungsaufträge für das Budget 2017 mehr berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie für das Budgetjahr 2018, dass mit der Verschiebung der Sozialleistungen in die Verantwortung der Einheiten (ab 2018 im Betriebsergebnis 2) auch die Anforderungen an eine genauere Budgetierung erhöht werden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, freuen wir uns, Ihnen ein angepasstes Formular für die Budgetumbuchungsaufträge zur Verfügung zu stellen. Dieses erlaubt dank zusätzlicher Umbuchungskostenarten eine genauere Planung sowie eine präzisere Auswertung des Budgets. Wir bitten Sie jeweils das aktuelle Formular auf der Website www.fi.uzh.ch zu verwenden.
Bei Fragen zu den Budgetumbuchungen steht Ihnen das Betriebliche Rechnungswesen gerne zur Verfügung.
Betriebliches Rechnungswesen