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Finanzen

KWF-Ferienvertretung

Der Sommer ist da - und mit ihm die Ferienzeit!

Lieferantenrechnungen treffen jedoch auch in der Urlaubszeit ein. Um eine reibungslose Rechnungsverarbeitung auch während Ihrer Abwesenheit sicherzustellen, möchten wir Sie daran erinnern, rechtzeitig eine Stellvertretung im KWF einzurichten. Bitte beachten Sie dabei insbesondere folgende Punkte:

  1. Die stellvertretende Person muss bereits einen KWF-Systemzugriff haben.
  2. Einhaltung des 4-Augen-Prinzips: Finanziell Freigebende und formell Prüfende dürfen sich nicht gegenseitig vertreten.
  3. Dauer der Vertretung: Maximal 8 Wochen (Ausnahmen bei Sabbatical, Mutterschaft: 6 Monate)

Weitere Details finden Sie in den Benutzerdokumentationen auf unserer Webseite: https://www.fi.uzh.ch/de/fb/kr/rechnungen.html.

Für allfällige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer und erholsame Ferien!

Abteilung Finanzen

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