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In unserer FI-News vom 6.4.2020 («Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Belastungen aufgrund von COVID-19») haben wir Sie darüber informiert, dass die UZH - der Aufforderung des Regierungsrats folgend - sämtliche Zahlungen an Kreditoren umgehend nach der finanziellen Freigabe auslösen und die Zahlungsfristen für sämtliche Kunden auf 120 Tage erstrecken wird.
Gestützt auf den Entscheid des Bundesrats, die ausserordentliche Lage zu beenden, hat der Regierungsrat in seiner Sitzung vom 17. Juni 2020 die Normalisierung der Zahlungsfristen beschlossen und die kantonalen Einheiten aufgefordert, diese Normalisierung ebenfalls zu vollziehen.
Die UZH wird dieser Aufforderung folgen und die Zahlungsfristen per 1. Juli 2020 wieder auf die bisher geltenden Fristen zurücksetzen. Die grossen Dienstleistungs-einheiten wurden ebenfalls darauf aufmerksam gemacht und gebeten, allfällig vorgenommene Anpassungen in ihren Systemen entsprechend zurückzusetzen.
Abteilung Finanzen