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Das Finanzhandbuch ist die zentrale Grundlage für ein geordnetes Finanzmanagement an der UZH und ein wichtiges Nachschlagewerk zu Rechten und Pflichten der einzelnen Rollenträger:innen.
Um den in den letzten Jahren veränderten Rahmenbedingungen an der UZH gerecht zu werden, wurde das FHB im vergangenen Jahr revidiert und tritt per 1. Juni 2021 in seiner neuen Version in Kraft. Zeitgleich wird auch das neue „Ausführungsreglement zum Finanzrecht“ (ARF-UZH) eingeführt, das als Bindeglied zwischen dem Finanzreglement und dem Finanzhandbuch der UZH dient und neu u.a. den Umgang mit Geistigem Eigentum regelt.
Das sprachlich und redaktionell überarbeitete und dadurch gekürzte FHB (bisher 65, neu 36 Seiten) trägt neben der neu verankerten Budgetverantwortung der Dekaninnen und Dekane (Governance 2020+) auch der angepassten Saldovortragsregelung Rechnung. Im Vertragswesen wurden die Formvorschriften und Prüfkriterien vereinfacht: der Schwellenwert der Prüfpflicht wurde auf CHF 150‘000 angehoben, bei Drittmitteln stellt der (höhere) Schwellenwert darüber hinaus neu auf den Gesamtwert ab und nicht mehr auf die jährlichen Einnahmen.
Details zu den Neuerungen finden Sie auf unserer Webseite. Weitere Fragen können Sie gerne auch direkt an einem der geplanten Zoom-Meetings adressieren:
Montag, 28. Juni 2021, 10:00 – 11:00 Uhr
https://uzh.zoom.us/j/67904437892?pwd=VWpHV1A0L0NnVmU3aDdPUHJTcjNudz09
Dienstag, 6. Juli 2021, 15:00 – 16:00 Uhr
https://uzh.zoom.us/j/68588334337?pwd=OXIvRHhCKzRKNUdoaUlyVC81elMyUT09
Englische Q&A Session am Montag, 12. Juli, 10:00 –11:00 Uhr
https://uzh.zoom.us/j/64508879529?pwd=cnJkam5kZjZzNFhzblRBYUdLbE5BUT09
Printversionen können über die folgende Adresse bestellt werden: office@fp.uzh.ch.
Abteilung Finanzen