Navigation auf uzh.ch
Das universitäre Budget unterliegt der Jährlichkeit. Im Rahmen des Jahresabschlusses ermittelte Budgetüberschüsse oder -fehlbeträge haben für die Fakultäten eine Auswirkung auf das Budget des Folgejahres, welches sich je nach Art der Abweichung erhöht oder vermindert.
Der §54 des Finanzhandbuchs (FHB) regelt das Verfahren im Falle eben dieser Abweichungen zwischen budgetiertem und effektivem Finanzmitteleinsatz am Ende eines Budgetjahres und legt universitätsweit einheitliche Regelungen für den Saldovortrag fest. Die Übertragung von Budgetsalden (Saldovortrag) gemäss §54 FHB ist auf die Einheiten der Fakultäten beschränkt. Der Saldovortrag wird zudem nur vorgenommen, wenn die aktuelle Finanzsituation der Universität es zulässt.
Die Universitätsleitung hat in ihrer Sitzung vom 14. März den Saldovortrag vom Kalenderjahr 2016 auf das Kalenderjahr 2017 für die Fakultäten genehmigt.
Die berechneten Saldovorträge wurden durch das Betriebliche Rechnungswesen auf Basis der von den Dekanaten gewünschten Verteilung verbucht und sind ab sofort für alle Einheiten im SAP (Kostenart 329 896, Zusatzbudget Saldovortrag) ersichtlich.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Betriebliches Rechnungswesen