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Es gilt der Grundsatz, dass der Kanton Zürich seine Risiken (inklusive derjenigen der selbstständigen Anstalten wie der UZH) selbst trägt, da durch die Grösse, die Dezentralisierung und die Diversifizierung der kantonalen Verwaltung und Betriebe bereits eine ähnliche Risikoverteilung besteht, wie sie Versicherungsgesellschaften durch ihr Angebot schaffen (Risikoausgleich durch Gefahrengemeinschaft). Im Wesentlichen gibt es die folgenden vier Gründe für den Abschluss einer Versicherung:
Für den Abschluss von Versicherungen sind grundsätzlich die Versicherungsdienste der Finanzdirektion des Kantons Zürich zuständig. Sollten bei Ihnen ein Versicherungsabschluss aus den oben erwähnten Gründen notwendig sein, so wenden Sie sich bitte an den Rechtsdienst der UZH. Der Rechtsdienst nimmt dann Kontakt mit den Versicherungsdiensten auf oder vermittelt die Anfragenden direkt an diese Stelle weiter.
Bitte beachten Sie dazu die Weisung der Finanzdirektion und diejenige der Universität (s. Kasten).
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